Mittwoch, 25. Januar 2012

Gelebtes Europa - I



- Leben und Arbeiten in Grenznähe -
(Ein Beitrag des Lehrgangs Speditionskaufleute unter Leitung von Herrn Schimmel)

Europaweites Arbeiten wird hauptsächlich von den in Grenznähe wohnenden Bürgern wahrgenommen. Neben unterschiedlichen Rechtsstellungen, wird unter anderem die Sprache und die Kultur des jeweiligen Nachbarn in das tägliche Leben integriert.
Die Zahl der in Frankreich wohnhaften und im Ausland arbeitenden Franzosen beläuft sich auf fast 179.000. Damit nimmt es eine Spitzenstellung bei den Grenzgängern ein.
Die Anliegerstaaten des Rheins nehmen eine ganz besondere Stellung ein, da in den Regionen Vorderpfalz, Karlsruhe und der Metropolregion Rhein-Neckar die Verkehrsknotenpunkte der Nord-Süd-Achse liegen.
Große Unternehmen nutzen die Verkehrsanbindungen genauso wie Speditionen und Lagerbetriebe. Zulieferbetriebe aus Frankreich pendeln zwischen den Ländern um die Versorgungsleistungen sicherzustellen. Im vergangenen Jahr betrug das Exportvolumen der französischen Zulieferindustrie nach Deutschland mehr als 8,3 Mrd. Euro. Damit bleibt Deutschland laut Agentur Ubifrance nach wie vor international der wichtigste Handelspartner.




Französische Staatsbürger nutzen die Möglichkeit der Grenznähe zum Arbeiten in Deutschland in unserer Gegend besonders intensiv. Sehr interessant sind dabei die Berufszweige Spedition und Lager-Logistik, da die Gesetze und Vorschriften dieser Branche europaweit nahezu gleich geregelt sind.
 
Neben den Produktionsmitarbeitern werden hauptsächlich qualifizierte Mitarbeiter im Transportgewerbe benötigt. Dieser seit Jahren ständig wachsende Markt wird auch in den nächsten Jahren noch aufnahmefähig bleiben und bietet interessante Möglichkeiten für zwei- oder mehrsprachige Mitarbeiter.
Besonders für europäische Bürger mit Grenzgängerstatus ist die Option einen Arbeitsplatz im Nachbarland anzunehmen sehr attraktiv. Da die Lohnsteuer in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich grundsätzlich vom Arbeitgeber abgeführt wird, müssen sich Grenzgänger aus Frankreich, der Schweiz oder Österreich, die in Deutschland arbeiten, in Deutschland von der Lohnsteuerpflicht befreien lassen.
In Frankreich führt der Arbeitnehmer die Steuer eigenständig an die Finanzverwaltung (administration fiscale) ab. Der Arbeitgeber ist zu keinem Zeitpunkt an der Berechnung und Zahlung der Steuern beteiligt.
Erfüllt ein von Frankreich pendelnder Arbeitnehmer die Voraussetzungen als Grenzgänger, so kann sein Arbeitslohn nur in Frankreich besteuert werden. Der Arbeitslohn ist dann in Deutschland steuerfrei.
Im vergangenen Jahr betrug das Exportvolumen der französischen Zulieferindustrie nach Deutschland mehr als 8,3 Mrd. Euro. Damit bleibt Deutschland laut Agentur Ubifrance nach wie vor international der wichtigste Handelspartner.
Die Wichtigkeit unserer Region wird deutlich wenn man sich die Beschlüsse der 11. Konferenz für Infrastruktur ansieht die unter der Präsidentschaft Luxemburgs durchgeführt wurde, aber in weiten Teilen auch die Situation der Verkehrsanbindungen zwischen Frankreich und Deutschland behandelt.
Näheres findet man im Internet:
Bericht: Mobilité sans frontières

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